- Vergabe an:
- Autorinnen und Autoren
- Art der Förderung:
- Arbeitsstipendium
- Kategorie(n):
- Lyrik | Prosa | Drama | Essay | Übersetzung | u.a.
- Bewerbungsfrist:
- 08.12.2024
- Dauer:
zwei Wochen
- Zuwendung:
- 1700 Euro | einmalig
- Zuwendungsgeber:
- Behörde für Kultur und Medien
- Link zur Ausschreibung
Beschreibung
Um Elternteile aus den Bereichen bildende Kunst und Literatur besser zu unterstützen, bietet die Behörde für Kultur und Medien das Residenzprogramm „Parents in Arts“ an. Das Programm wurde im engen Austausch mit der künstlerischen Szene entwickelt.
Ausgeschrieben werden sechs zweiwöchige Arbeitsaufenthalte für Schriftsteller:innen, Literaturübersetzer:innen bzw. Comiczeichner:innen sowie bildende Künstler:innen und Kurator:innen mit Kindern im M.1 der Arthur Boskamp-Stiftung in Hohenlockstedt. Drei der sechs Stipendien werden im Bereich Literatur und drei weitere im Bereich Bildende Kunst vergeben.
Die Arthur Boskamp-Stiftung wurde 2003 als gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Hohenlockstedt, Schleswig-Holstein gegründet. Sie widmet sich seit 2007 aktiv der Förderung bildender Kunst und Kultur in den Räumen des M.1 in Hohenlockstedt. Zentral für ihren Ansatz ist die Kombination aus internationaler Ausrichtung, lokaler Kulturarbeit und bewusster Verortung im ländlichen Raum. Die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume des M.1 werden von wechselnden künstlerischen Leitungen bespielt. Im Obergeschoss des Hauses stehen getrennt voneinander zwei voll ausgestattete Gästewohnungen zur Verfügung. Darüber hinaus können eine Gemeinschaftsküche, eine Bibliothek sowie ein gemeinschaftlicher Atelierraum genutzt werden. Das Haus verfügt über einen separaten Kinder- und Spieleraum sowie über einen großzügigen Garten. (Mehr Infos in den FAQs)
Zeiträume
• 24.07. bis 06.08.2025 (Donnerstag bis Mittwoch) für zwei Stipendiat:innen mit insgesamt bis zu sechs Kindern
• 08.08. – 22.08.2025 (Freitag bis Donnerstag) für zwei Stipendiat:innen ohne begleitende Kinder
• 28.08. – 10.09.2025 (Donnerstag bis Mittwoch) für zwei Stipendiat:innen ohne begleitende Kinder
Organisatorisches
Das Stipendium umfasst eine Aufwandspauschale in Höhe von 1.700,- Euro, den mietfreien Aufenthalt in einer Gästewohnung im M.1 in Hohenlockstedt (inkl. Nebenkosten und Reinigung), die Kinderbetreuung vor Ort sowie eine Fahrtkostenpauschale für An- und Abreise. Die Stipendien sind ausdrücklich für Elternteile vorgesehen. Für Einzelheiten beachten Sie bitte die FAQ.
Kinderbetreuung
Für die mitreisenden Kinder gibt es eine professionelle Kinderbetreuung, auch für die Mittagessen der Kinder wird gesorgt. Für Einzelheiten beachten Sie bitte die FAQ.
Bewerbung
Bewerbungsunterlagen
– ausgefülltes Antragsformular
– Motivationsschreiben (max. 2.000 Zeichen) mit Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens
– tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Sorgearbeit, Veröffentlichungen bzw. Ausstellungspraxis
– Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung (kann nachgereicht werden)
Für den Bereich Literatur
– Textprobe – der Textauszug kann, aber muss nicht aus dem Projekt stammen, das während des Stipendiums bearbeitet wird – max. 5 Normseiten (bitte keine Bücher einreichen)
Für den Bereich bildende Kunst
– Nachweis der künstlerischen bzw. kuratorischen Arbeit: künstlerisches bzw. kuratorisches Portfolio (max. 25 Seiten), Kataloge (digital), Presse
Bewerbung
Die Unterlagen sind ausschließlich digital per Email als PDF an bewerbung@arthurboskamp-stiftung.de einzureichen. Bewerbungsschluss ist Sonntag, 08.12.24 (23:59 Uhr). Später eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Die maximale Dateigröße je PDF-Dokument beträgt 4 MB. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine unabhängige Fachjury. Die Auswahl wird im Januar bekanntgegeben.
Bemerkungen
Die Ausschreibung richtet sich spezifisch an Kulturschaffende in Elternverantwortung. Für die Stipendien bewerben können sich in Hamburg (Gebiet ABCD des Hamburger Verkehrsverbundes, siehe auch: www.hvv.de/de/plaene) lebende, professionell tätige bildende Künstler:innen und Kurator:innen sowie Autor:innen (Belletristik, Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur, Theater, Drehbuch oder Sachbuch), Comiczeichner:innen und Literaturübersetzer:innen, die ihr Studium bereits abgeschlossen haben. Bewerben können sich Personen mit Kind bzw. Kindern zwischen einem und 16 Jahren.