Eine der gängigsten Definitionen von Open Access findet sich in der Erklärung der Budapest Open Access Initiative (2002), einer internationalen und interdisziplinären Initiative von Wissenschaftler*innen mit dem Ziel, Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen (sog. Budapester Erklärung):
"Frei zugänglich im Internet sollte all jene Literatur sein, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Erwartung, hierfür bezahlt zu werden, veröffentlichen. [...] Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird."
Erstveröffentlichungen im Open Access sind in reinen Open-Access-Zeitschriften sowie in Form von Open-Access-Büchern möglich (sog. Gold Open Access). Für Open-Access-Publikationen bei kommerziellen Verlagen werden häufig Article bzw. Book Processing Charges (APCs/BPCs) erhoben. Zur Unterstützung von solchen Veröffentlichungen betreibt die Universität Freiburg einen Publikationsfonds.
Neben kostenpflichtigen Publikationsplattformen gibt es auch nicht-kommerzielle Angebote, die nicht mit lese- oder publikationsbezogenen Kosten für Autor*innen verbunden sind (Diamond Open Access). Solche kostenfreien Erstveröffentlichungen im Open Access sind an der Universität Freiburg etwa auf dem institutionellen Repositorium FreiDok plus oder auf FreiJournals möglich.
Zusätzlich zu reinen Open-Access-Zeitschriften, deren Inhalt komplett frei zugänglich ist, bieten viele Wissenschaftsverlage sogenannte hybride Open-Access-Modelle an: Bei der Publikation in einer subskriptionspflichtigen Zeitschrift können Autor*innen ihre Artikel durch Zahlung einer zusätzlichen Publikationsgebühr frei zugänglich machen. Da die auf diesem Weg zusätzlich generierten Einnahmen (Double Dipping) meist nicht zu einer Reduktion der Subskriptionsgebühr führen, werden diese Geschäftsmodelle durch die Universität Freiburg im Einklang mit den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft nur unterstützt, wenn mit den Verlagen eine Überführung der Zeitschriften zu einem reinen Open-Access-Modell vertraglich vereinbart wurde (sog. Transformationsverträge).
Unter bestimmten Bedingungen können Sie als Autor*in Ihre Publikationen außerdem auf fachlichen oder institutionellen Repositorien wie FreiDok plus zweitveröffentlichen (sog. Green Open Access), um deren Sichtbarkeit und Zugänglichkeit zu verbessern und die Langzeitarchivierung zu gewährleisten. Viele Wissenschaftsverlage gestatten eine zeitverzögerte Zweitveröffentlichung, auch wenn im Publikationsprozess ausschließliche Nutzungsrechte an den Verlag übertragen wurden. Anhaltspunkte zu für einzelne Verlage und Zeitschriften üblichen Regelungen gibt die Plattform Sherpa Romeo. Daneben ist unter bestimmten Bedingungen auch die Wahrnehmung des gesetzlich verankerten Zweitveröffentlichungsrechts möglich.
Es gibt verschiedene Gründe, warum es für Wissenschaftler*innen attraktiv und empfehlenswert ist, ihre Ergebnisse im Open Access zu publizieren:
Gründe für Open Access illustriert auch die folgende Grafik:
Abbildung: verändert nach Helene Strauß, 10 Gründe für Open Access, 29.03.2021, DOI 10.5281/zenodo.7575092, CC BY 4.0 International